Loggen Sie sich in Mein ELSTER ein und erteilen Sie unter „Formulare und Leistungen” die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie ausgewählte Bescheide der Steuerverwaltung digital in Ihrem Mein-ELSTER-Postfach statt oder zusätzlich zur Papierform, abhängig von den Einstellungen Ihres Finanzamts.
Elektronische Bekanntgabe aktivieren
- Loggen Sie sich in Mein ELSTER ein.
Mit Ihrem eingerichteten Anmeldeverfahren.
- Gehen Sie zu „Formulare und Leistungen”.
Dort finden Sie die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe als separaten Punkt.
- Erteilen Sie Ihre Einwilligung.
Damit stimmen Sie zu, ausgewählte Bescheide künftig digital statt oder zusätzlich zur Papierform zu erhalten.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihr Postfach.
Neue Bescheide erscheinen direkt in Mein ELSTER, sobald die Finanzverwaltung sie zustellt.
Warum das für viele praktisch ist
Ein digital zugestellter Bescheid ist sofort verfügbar, sobald die Finanzverwaltung ihn ausstellt — ohne die üblichen ein bis zwei Tage Postlaufzeit. Er lässt sich außerdem direkt in Mein ELSTER archivieren und bei Bedarf jederzeit erneut abrufen, ohne dass Sie einen Papierordner durchsuchen müssen.
Nicht jeder Bescheid ist automatisch digital
Die elektronische Bekanntgabe gilt für ausgewählte Bescheide der Steuerverwaltung — welche genau, kann je nach zuständigem Finanzamt und Bescheidart variieren. Manche Mitteilungen kommen weiterhin ausschließlich postalisch. Prüfen Sie im Zweifel direkt in Mein ELSTER, ob eine relevante Mitteilung dort vorliegt, bevor Sie eine ausbleibende Post-Zustellung als Fehler interpretieren.
Ein elektronisch zugestellter Bescheid hat dieselbe rechtliche Bedeutung wie ein postalisch zugestellter — insbesondere für den Beginn von Fristen wie der Einspruchsfrist. Prüfen Sie das Zustelldatum in Mein ELSTER daher ebenso sorgfältig wie bei einem Papierbrief.
Verwandtes: das Steuerkonto
Während der Steuerbescheid das Ergebnis einer konkreten Veranlagung zeigt, gibt Ihnen die separate Steuerkontoabfrage einen laufenden Überblick über Sollstellungen, geleistete Zahlungen und offene Forderungen — siehe unseren Steuerkonto-Ratgeber.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich zwischen elektronischer und Papier-Bekanntgabe wechseln?
Ja, die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe lässt sich in den entsprechenden Einstellungen unter „Formulare und Leistungen” grundsätzlich auch wieder zurückziehen.
Werde ich benachrichtigt, wenn ein neuer Bescheid eintrifft?
Das hängt von Ihren Benachrichtigungseinstellungen und dem genutzten Zugang ab; prüfen Sie in Mein ELSTER, ob eine E-Mail-Benachrichtigung für neue Mitteilungen aktiviert werden kann.
Ist der elektronische Steuerbescheid rechtlich genauso gültig wie der Papierbescheid?
Ja, ein über die elektronische Bekanntgabe zugestellter Bescheid hat dieselbe rechtliche Wirkung wie ein postalisch zugestellter, einschließlich des Fristbeginns für einen möglichen Einspruch.