Selbstständige nutzen ELSTER regelmäßig für die Umsatzsteuervoranmeldung (meist monatlich oder vierteljährlich), die jährliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Teil der Einkommensteuererklärung, gegebenenfalls die Gewerbesteuererklärung, sowie für die laufende Steuerkontoabfrage zur Übersicht über Vorauszahlungen und offene Forderungen.
Die wichtigsten regelmäßigen Meldungen
Umsatzsteuervoranmeldung
Je nach Umsatzhöhe monatlich oder vierteljährlich fällig, meldet die eingenommene und gezahlte Umsatzsteuer an Ihr Finanzamt.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Für die meisten Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende der Standardweg zur Gewinnermittlung, eingereicht als Teil der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Gewerbesteuererklärung
Relevant für Gewerbetreibende, nicht für die meisten Freiberufler — die genaue Pflicht hängt von Tätigkeit und Gemeinde ab.
Körperschaftsteuer
Relevant, wenn Sie über eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH tätig sind, statt als Einzelunternehmer oder Freiberufler.
E-Rechnungen über ELSTER
Mit Benutzerkonto können Sie elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) direkt beim Finanzamt einreichen oder unter „Meine Belege” als PDF speichern. Für die reine Ansicht steht zusätzlich ein E-Rechnungs-Viewer zur Verfügung, mit dem sich E-Rechnungen ohne separate Software visualisieren lassen.
Steuerkonto im Blick behalten
Weil Selbstständige oft mehrere laufende Verpflichtungen gleichzeitig haben — Vorauszahlungen, Umsatzsteuer, gegebenenfalls Gewerbesteuer — lohnt sich die regelmäßige Nutzung der Steuerkontoabfrage besonders. Dafür benötigen Sie zunächst eine Vollmacht zur Einsicht; den genauen Ablauf beschreibt unser Steuerkonto-Ratgeber.
Organisationskonto vs. persönliches Zertifikat
Zoll und Finanzverwaltung ermöglichen es, eine persönliche Steuernummer über ein persönliches ELSTER-Zertifikat einer Organisation zuzuordnen. Das erlaubt es Unternehmen ohne eigene Berechtigungsdaten, sich über dedizierte Mitarbeiter mit deren persönlichem Zertifikat und persönlicher Steuernummer "vertreten" zu lassen — relevant für kleinere Betriebe, die kein separates Organisationskonto einrichten möchten.
Anders als die einmal jährliche Einkommensteuererklärung sind Umsatzsteuervoranmeldungen an feste, wiederkehrende Fristen gebunden. Ein abgelaufenes Zertifikat oder ein Login-Problem kurz vor einer solchen Frist kann besonders unangenehm werden — prüfen Sie deshalb rechtzeitig, ob Ihr Zertifikat noch gültig ist, siehe ELSTER-Zertifikat.
Häufig gestellte Fragen
Wie oft muss ich als Selbstständiger eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Das hängt von Ihrer Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr ab — üblich sind monatliche oder vierteljährliche Abgaben; Ihr zuständiges Finanzamt legt den genauen Rhythmus fest.
Kann ich mein persönliches Zertifikat auch für ein Unternehmen nutzen, das ich vertrete?
Ja, über die Zuordnung einer persönlichen Steuernummer zur Zollnummer oder Organisation lässt sich ein persönliches Zertifikat auch für die Vertretung eines Unternehmens nutzen, ohne dass die Organisation zwingend eigene Berechtigungsdaten benötigt.
Brauche ich für die EÜR ein separates Formular oder ist sie Teil der Einkommensteuererklärung?
Die EÜR wird als Anlage im Rahmen Ihrer regulären Einkommensteuererklärung eingereicht, nicht als komplett eigenständiges, getrenntes Verfahren.